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Umliegende Müller legten Einspruch beim Kurfürsten ein Wassergänge als neue Erfindung bestaunt
Eingaben, Gutachten und Gegengutachten füllten im Laufe der Jahre ein 38 Blatt dickes Aktenstück. Am 13.09.1725 forderte König Friedrich Wilhelm I. einen Kosten- und Bauanschlag über "die neue Wasser-Mühle, die bei dem Dorfe Mantschenow" angelegt werden soll. Präsident Hünicke schrieb dazu: "Inzwischen, da wir bereits in Lebusischen Bruch gewesen und gefunden, dass 11 Bruchdörfer als: Letschin, Zechin, Gentschmar, Goltzo, Werbig, Zernicke, Sachsendorff, Hathenow, Rathstock, Mantscheno und Kienitz ihr nothdurftiges Getreyde auf denen zu Letschin, Zechin und Goltzo vorhandenen drei schlechten Windmühlen nicht abmahlen können, sondern dasselbe auf abgelegenen adeligen Mühlen vorfahren müssen, wodurch Euer Königl. Majestät jährlich an die 90 Wispel Metze Korn entzogen wird."
Im Jahre 1732 ließ der König am alten Oderstrom eine Mühle anlegen, die von einem "Wasserang" angetrieben und als technische Neuerung bestaunt wurde. Die Manschnower Mühle gilt als eine der ältesten Wassermühlen im Oderbruch.
Kaufzins durch Friedrich als zu hoch eingeschätzt
Am 11. September 1752 kaufte Johann Georg Bruchmüller die Manschnower Mühle. In der Mühle wohnte der "Königliche Mühlenbereiter". Offenbar reichte das Wasser nicht aus, denn der Bruchmüller von Manschnow baute noch drei Windmühlen. Die Vermutung, dass sich der Name aus dem Standort der Mühle im Bruch und der Berufsbezeichnung des Müllers zusammensetzt ist nicht zutreffend. Die weitverzweigte Familie der Bruchmüllers stammt aus dem Ort Badewitz bei Zerbst in Anhalt. Das "Kauf Geld" betrug nur "Zweyhundert Taler", jedoch an jährlichen Abgaben waren 630 Taler zu entrichten. Diesen übermäßig hohen Betrag konnte der Bruchmüller bald nicht mehr aufbringen. Er geriet in Zahlungsverzug, und die Churmärkische Domänenkammer brachte die Mühle zur Zwangsversteigerung. Dreimal wurde sie zum Verkauf angeboten, und jedesmal blieb der Vater Johann Georges, der Berliner Bürger Nikolaus Bruchmüller, der Meistbieter mit 525 Talern jährlichem Kaufzins.
Das Protokoll der Zwangsversteigerung mit der Unterschrift von "Nicolaus bruch Müller" ist überliefert. Friedrich der Große war über den für seinen Staat geringfügigen Vorgang gut informiert und erließ dazu am 24. Juni 1756 eine Kabinettsorder. Darin bezeichnete er die Manschnower Mühle als desolat und erkannte an, dass der Kaufzins zu hoch gewesen und der J. Bruchmüller dadurch in Schulden geraten sei. Er befahl die Übernahme der Wassermühle durch den Staat, ihre Reparatur und den Aufbau von drei Windmühlenin den Orten Manschnow, Sachsendorf und Wuhden. _______ Quellen: 1. Mit freundl. Genehmig. MOZ (Oder-Journal 02.04.94, W. Michalsky) 2. aus WM, Datum unbek.
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